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KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was der EU AI Act für Ihr Video-Marketing bedeutet

TL;DR

Ab 2. August 2026 gilt die EU-AI-Act-Kennzeichnungspflicht (Art. 50): KI-generierte oder wesentlich bearbeitete Bilder, Videos und Audio müssen als solche erkennbar sein. Wir kennzeichnen entsprechend und beraten Sie zur korrekten Umsetzung in Ihrem Marketing.

Kostenloser DownloadEU-AI-Act-Kennzeichnung: Checkliste für Unternehmen (PDF)Alle Pflichten, Fristen und die Checkliste dieser Seite als druckfertiges PDF zum Abhaken.

Hinweis: Diese Seite bietet einen praxisnahen Überblick für Marketing-Verantwortliche, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation empfehlen wir spezialisierte Rechtsberatung.

Was ab 2. August 2026 gilt

Die EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) enthält in Artikel 50 Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme. Ein zentraler Teil davon: Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen die Ausgaben in maschinenlesbarem Format als künstlich erzeugt oder manipuliert kennzeichnen — effektiv, interoperabel und robust, soweit technisch möglich. Diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2026.

Eine EU-weit einheitliche visuelle Kennzeichnung („KI"-Label) ist in Vorbereitung; die EU-Kommission entwickelt dazu einen ergänzenden Code of Practice zur praktischen Umsetzung.

Provider vs. Deployer: Wer ist wofür verantwortlich

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen, die für Ihr Video-Marketing beide relevant sein können:

RolleDefinitionKernpflicht nach Art. 50
Provider (Anbieter)Entwickelt oder stellt das KI-System bereitAusgaben maschinenlesbar als KI-generiert/-manipuliert markieren
Deployer (Betreiber)Setzt ein KI-System ein, z. B. zur Erstellung von Marketing-ContentGegenüber dem Publikum offenlegen, dass Bild-, Video- oder Audioinhalt künstlich erzeugt/bearbeitet wurde

Eigene, vereinfachte Darstellung von Art. 50 EU-KI-Verordnung, keine abschließende Rechtsauskunft.

Für die meisten Unternehmen, die KI-Werkzeuge zur Video-Produktion einsetzen, ist die Deployer-Rolle die relevantere: Wer synthetische Bild-, Video- oder Audioinhalte veröffentlicht, muss das gegenüber dem Publikum offenlegen — spätestens beim ersten Kontakt der Zielgruppe mit dem Inhalt, klar und unterscheidbar.

Was das für Ihr Video-Marketing bedeutet

Zwei Ausnahmen sind für die Praxis besonders relevant: Rein unterstützende Bearbeitungswerkzeuge, die den Input nicht wesentlich verändern (z. B. klassische Schnitt- oder Farbkorrektur), fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht — der Maßstab ist die „wesentliche" Bearbeitung. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken genügt eine angemessene Offenlegung, ohne Darstellung oder Genuss des Werks zu stören. Für klassisches KI-gestütztes Marketing-Video — synthetisch erzeugte Bilder, Stimmen, Avatare oder wesentlich veränderte Aufnahmen — gilt die volle Kennzeichnungspflicht.

Wie wir das bei easy productions umsetzen

Wir kennzeichnen KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Inhalte nach diesem Prinzip bereits heute und beraten Sie zur korrekten Umsetzung in Ihrer eigenen Kommunikation. Das ist Teil eines umfassenderen Compliance-Ansatzes:

Werbekennzeichnung

UWG- und MStV-konform

Klare Kennzeichnung statt unsicherer Formulierungen wie einem vagen „sponsored by".

Consent

DSGVO-Cookie-Standard

„Ablehnen" so leicht wie „Akzeptieren", keine Pre-Checks, kein Tracking vor Einwilligung.

Haftung

Indemnified Creativity

Wo möglich Einsatz von „Safe Tools" mit lizenzierten Trainingsdaten (z. B. Adobe Firefly) als Trust-Signal für Enterprise-Kunden.

Ghost-Producing

Klare Nutzungsrechte

Account bleibt beim Mitarbeiter, Nutzungsrechte am Content liegen unbefristet beim Unternehmen — transparent kommuniziert.

Checkliste: Sind Sie vorbereitet?

Vier Punkte, die Sie vor dem 2. August 2026 prüfen sollten:

SchrittWorum es geht
1. BestandsaufnahmeWelche Ihrer Video-, Bild- und Audioinhalte enthalten synthetisch erzeugte oder wesentlich KI-bearbeitete Anteile?
2. Kennzeichnung im ContentSichtbarer oder hörbarer Hinweis im Video bzw. in Caption/Beschreibung vorsehen, nicht nur im Kleingedruckten.
3. Prozess dokumentierenFesthalten, wo und wie KI in Vorproduktion, Dreh oder Postproduktion eingesetzt wurde.
4. Tool-Auswahl prüfenBei eingesetzten KI-Werkzeugen auf Herkunft der Trainingsdaten und Lizenzsicherheit achten.

Quellenverweise

Rechtliche Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act"), Artikel 50 — Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, anwendbar ab 2. August 2026. Ein ergänzender Code of Practice zur praktischen Umsetzung der Kennzeichnung befindet sich in Vorbereitung. Diese Zusammenfassung ist eine vereinfachte, praxisnahe Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Autor

Timur Bartels

Gründer & Geschäftsführer von easy productions. Vom Schauspieler — u. a. in „Club der roten Bänder"— zum KI-Produzenten. Mehr zu Team und Werten auf /ueber-uns.

Recherche und Entwurf KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft und verantwortet von Timur Bartels.

FAQ

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht genau?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) gelten ab dem 2. August 2026.

Betrifft das nur Deepfakes?

Nein. Artikel 50 erfasst alle künstlich erzeugten oder wesentlich veränderten synthetischen Bild-, Video-, Audio- und Textinhalte — Deepfakes sind der bekannteste, aber nicht der einzige Anwendungsfall. Rein unterstützende Bearbeitungswerkzeuge, die den Input nicht wesentlich verändern, sind ausgenommen.

Muss ich als Unternehmen selbst kennzeichnen, oder reicht es, wenn das Tool es tut?

Beides greift ineinander: Anbieter von KI-Systemen (Provider) müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren. Wer ein KI-System einsetzt, um Bild-, Video- oder Audioinhalte zu erzeugen oder zu verändern und diese veröffentlicht (Deployer), muss zusätzlich gegenüber dem Publikum offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder bearbeitet wurde.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für künstlerische oder satirische Inhalte?

Hier gilt eine Erleichterung: Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken reicht eine angemessene Offenlegung, dass KI-generierte oder -bearbeitete Inhalte existieren, ohne die Darstellung oder den Genuss des Werks zu beeinträchtigen.

Was passiert, wenn wir nicht kennzeichnen?

Das regeln die Sanktionsvorschriften der KI-Verordnung und die nationale Durchsetzung — Details dazu sind individuell zu prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir eine auf das AI Act spezialisierte Rechtsberatung.

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