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EU-AI-Act-Übergangsfristen 2026–2027: Der stufenweise Zeitplan im Überblick

TL;DR

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt nicht an einem einzigen Stichtag komplett in Kraft, sondern in Stufen: Verbote bestimmter KI-Praktiken seit Februar 2025, Pflichten für General-Purpose-AI seit August 2025, der Großteil der Verordnung inkl. Kennzeichnungspflicht (Art. 50) ab August 2026 — und Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme erst ab August 2027. Wer im August 2026 „fertig" ist, hat einen wichtigen, aber nicht den letzten Meilenstein erreicht.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite bietet einen praxisnahen Überblick über den zeitlichen Ablauf, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die konkrete Auslegung und Durchsetzungspraxis zum EU AI Act entwickelt sich weiter; für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Ihrer Situation empfehlen wir spezialisierte Rechtsberatung.

Kein Stichtag, sondern ein Zeitplan

In der öffentlichen Debatte wirkt der EU AI Act oft wie ein einziges Ereignis: „Ab August 2026 gilt die KI-Verordnung." Tatsächlich ist die Verordnung von Anfang an als gestaffeltes Inkrafttreten angelegt — mit mehreren Stichtagen zwischen 2024 und 2027, die jeweils unterschiedliche Pflichten und unterschiedliche Adressaten betreffen. Wer nur auf den August-2026-Termin blickt, übersieht leicht, dass bereits frühere Stufen gelten und dass danach noch eine weitere folgt.

Die Timeline im Überblick

Fünf Daten prägen den Zeitplan des AI Act:

DatumWas gilt ab diesem Zeitpunkt
1. August 2024Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt formal in Kraft — die Übergangsfristen für die einzelnen Pflichten beginnen zu laufen.
2. Februar 2025Verbote bestimmter KI-Praktiken nach Art. 5 gelten unmittelbar, z. B. Social Scoring und bestimmte Formen manipulativer oder biometrischer Systeme.
2. August 2025Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI) greifen — betrifft primär die Anbieter großer KI-Basismodelle, nicht deren Nutzer.
2. August 2026Der Großteil der Verordnung wird anwendbar, darunter die für Marketing und Content-Produktion zentrale Transparenz- und Kennzeichnungspflicht aus Art. 50.
2. August 2027Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I greifen — betrifft sicherheitsrelevante KI-Komponenten in bereits regulierten Produktkategorien.

Eigene, vereinfachte Darstellung des Stufenplans der EU-KI-Verordnung, keine abschließende Rechtsauskunft.

August 2026: Wo die meisten Unternehmen gerade stehen

Für Unternehmen, die KI-Werkzeuge in der Video-, Bild- oder Audioproduktion einsetzen, ist der 2. August 2026 der bisher wichtigste Termin: Ab diesem Datum gilt die Transparenzpflicht aus Art. 50 — künstlich erzeugte oder wesentlich bearbeitete Inhalte müssen als solche kennzeichenbar bzw. erkennbar sein. Die Details dazu — Provider- vs. Deployer-Pflichten, praktische Ausnahmen und eine Checkliste zur Vorbereitung — haben wir im Artikel „KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026" ausführlich behandelt.

Wichtig für die Einordnung: Dieser Termin ist zwar der Stichtag mit der breitesten Wirkung auf die Wirtschaft, aber nicht das Ende des Stufenplans. Wer seine Prozesse bis August 2026 auf Art. 50 ausgerichtet hat, hat einen zentralen, aber eben nicht den letzten Meilenstein erreicht.

August 2027: Was danach noch kommt

Ein Jahr später, am 2. August 2027, greifen die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I der Verordnung. Diese Kategorie betrifft vor allem sicherheitsrelevante KI-Komponenten, die in bereits regulierte Produkte eingebettet sind — etwa in Medizintechnik, Maschinen oder andere Produktbereiche mit eigener EU-Produktsicherheitsregulierung. Für die meisten Unternehmen im Marketing- und Content-Produktions-Umfeld dürfte diese Kategorie eher nicht direkt einschlägig sein — sie richtet sich an einen enger gefassten Kreis von Anbietern sicherheitskritischer Systeme.

Trotzdem lohnt sich der Blick auf diesen Termin: Er zeigt, dass der AI Act über 2026 hinaus weiterläuft, und Unternehmen, die KI-Systeme in angrenzenden, stärker regulierten Produktbereichen einsetzen oder entwickeln, sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Systeme unter die Hochrisiko-Kategorie fallen könnten — idealerweise mit spezialisierter rechtlicher Beratung, da die Einstufung im Einzelfall komplex sein kann.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Der praktische Nutzen einer Übergangsfristen-Timeline liegt weniger in einem einzelnen Datum als im Gesamtbild: Wer seine Compliance-Planung nur auf August 2026 auslegt, riskiert, spätere Stufen zu übersehen — und wer erst nach August 2026 mit der Vorbereitung beginnt, ist bereits spät dran, da einige Pflichten schon seit Februar bzw. August 2025 laufen. Sinnvoll ist ein einmaliger Check, welche Stufe des Stufenplans das eigene Unternehmen aktuell betrifft, kombiniert mit einer Wiedervorlage vor dem jeweils nächsten relevanten Termin.

Quellenverweise

Rechtliche Grundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act"). Der Stufenplan mit Inkrafttreten am 1. August 2024, den Verboten nach Art. 5 ab 2. Februar 2025, den GPAI-Pflichten ab 2. August 2025, der breiten Anwendbarkeit inkl. Art. 50 ab 2. August 2026 und den Hochrisiko-Pflichten nach Anhang I ab 2. August 2027 ist öffentlich dokumentierter, offizieller Bestandteil der Verordnung. Details zur Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 finden sich im Artikel „KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026". Diese Zusammenfassung ist eine vereinfachte, praxisnahe Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; die Durchsetzungspraxis kann sich noch weiterentwickeln.

Autor

Timur Bartels

Gründer & Geschäftsführer von easy productions. Vom Schauspieler — u. a. in „Club der roten Bänder"— zum KI-Produzenten. Mehr zu Team und Werten auf /ueber-uns.

Recherche und Entwurf KI-gestützt erstellt, redaktionell geprüft und verantwortet von Timur Bartels.

FAQ

Häufige Fragen zu den EU-AI-Act-Übergangsfristen

Ist der EU AI Act ab August 2026 vollständig in Kraft?

Nein. Der 2. August 2026 ist der Stichtag für den Großteil der Verordnung, unter anderem für die Transparenzpflichten aus Art. 50 (Kennzeichnung KI-generierter Inhalte). Weitere Pflichten, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang I, folgen erst zum 2. August 2027.

Was ist bereits seit 2025 in Kraft?

Zwei frühere Stufen: Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5), etwa Social Scoring oder bestimmte Formen biometrischer Echtzeit-Überwachung. Seit dem 2. August 2025 gelten die Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI), also die großen KI-Basismodelle selbst.

Betrifft mich als Marketing-Verantwortlicher auch die Hochrisiko-Stufe 2027?

Für die meisten Unternehmen, die KI in der Video- und Content-Produktion einsetzen, ist die Hochrisiko-Kategorie (Anhang I) eher nicht einschlägig — sie zielt auf sicherheitsrelevante KI-Komponenten in regulierten Produkten, etwa Medizintechnik oder Maschinen. Relevant bleibt für die Content-Produktion vor allem die Transparenzpflicht aus Art. 50, die bereits ab August 2026 gilt. Ob ein konkretes System als Hochrisiko-System einzustufen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Warum wird der 2. August 2027 in der Öffentlichkeit kaum diskutiert?

Weil die öffentliche Debatte sich fast vollständig auf den 2. August 2026 konzentriert — dort liegen die für die breite Wirtschaft spürbarsten Pflichten wie die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Die Hochrisiko-Regeln 2027 betreffen einen engeren Kreis von Anbietern sicherheitsrelevanter Systeme und sind entsprechend weniger präsent, obwohl sie regulatorisch genauso Teil des AI Act sind.

Wo finde ich Details zur Kennzeichnungspflicht ab August 2026?

Eine ausführliche Einordnung von Art. 50, der Provider/Deployer-Unterscheidung und einer Checkliste zur Vorbereitung finden Sie im Artikel „KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026".

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